Diagnostik, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
Therapieablauf
Jede Therapie beginnt mit einem persönlichen Erstgespräch (Anamnese) sowie einer ausführlichen Diagnostik, die mit dem Patienten durchgeführt wird. Daraus ergibt sich die Therapieplanung, die sich am Patienten und seinen Bedürfnissen orientiert und stets alltagsbezogen ist.
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Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 45 Minuten, je nach Verordnung auch 60 Minuten. Die Gesamtdauer einer Behandlung ist abhängig von der Störungsart und der Ausprägung der Störung.2
Grundlage einer erfolgsorientierten Therapie ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit (Austausch mit Ärzten, Therapeuten, Erziehern), die ich als wichtigen Bestandteil meiner Arbeit sehe.3
Der verordnende Arzt erhält gegen Ende der Verordnung einen Bericht. Neben den Therapieinhalten und dem aktuellen Behandlungsstand wird hier auch eine Empfehlung über das weitere Vorgehen ausgesprochen.4
Diese Faktoren bestimmen ganz entscheidend den Erfolg einer Behandlung mit: Motivation, Mitarbeit, Regelmäßigkeit und Frequenz der Termine, in der Regel: Häusliches Üben
Kinder und Jugendliche
Sprachentwicklungsstörung (SES)
Artikulationsstörung (Dyslalie)
Myofunktionelle Störung
Lese- und Rechtschreibschwäche
Kindliches Stottern / Poltern
Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
Elternberatung
Erwachsene
Artikulationsstörung (Dyslalie)
Auch bei Mehrsprachigkeit: Auf Wunsch lernen Sie, den Akzent zu reduzieren bzw. zu optimieren. Dabei wird Ihr individueller Ausdruck und Ihr kultureller Hintergrund selbstverständlich mit einbezogen.
Stimmstörung (Dysphonie)
Stottern / Poltern
Aphasie
Dysarthrie / Dysarthrophonie
Beratung von Patienten und Angehörigen
Kostenübernahme durch die Kassen
Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung.
Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten.
Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Die Kosten werden je nach Ihrem Versicherungsumfang ebenfalls von der Kasse übernommen.
Verordnung
Diese wird von folgenden Ärzten ausgestellt:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Allgemeinärzte